Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde am 16.06.2023 vom Bundesrat verabschiedet und tritt ab 1. Juli 2023 in Kraft.
In der Anlage haben wir die neuen Beitragssätze zur Pflegeversicherung und die daraus resultierenden Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Sie zusammengefasst.