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Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro auf 450 Euro
Die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP sieht eine Erhühung derGeringfügigkeitsgrenze vor. Nun soll dies auch Wirklichkeit werden. Die Koalitionäre haben am 25.11.2011 beschlossen, die Geringfügigkeitsgrenze zu erhühen. Sie steigt von 400 € auf 450 € an. Das bedeutet, dass Sie künftig Ihre Minijobber mehr beschäftigen können als bisher. Es bedeutet auch, dass auch Gehaltserhühungen möglich sind, ohne die Sozialversicherungsfreiheit zu gefährden. Es bedeutet aber auch, dass Sie die Pauschalbeiträge von 13 % zur Krankenversicherung und 15 % zur Rentenversicherung bis zu einem Entgeld von 450 € bezahlen müssen. Die Gleitzone wird ebenfalls angehoben. Ihre Mitarbeiter befinden sich künftig in der Gletzone, wenn sie ein Entgeld zwischen 450,01 € und 850 € haben.
Wann die Neuregelungen in Kraft treten werden, ist aber noch unklar. Diskutiert werden die Termine 1. April 2012 oder 1. Juli 2012. Wir werden Sie informieren, sobald es etwas Neues gibt.
ELStAM-Verfahren auf 2013 verschoben
Wie die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder am 29. November 2011 entschieden haben, verschiebt sich der Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgrund unerwarteter technischer Schwierigkeiten auf den 01. Januar 2013.
Dies bedeutet unter anderem, dass die Lohnsteuerabzugsmerkmale inkl. der Frei- und Hinzurechnungsbeträge 2011 ins Folgejahr übernommen werden, sofern der Arbeitnehmer keine Änderung veranlasst. Die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 behalten außerdem noch das ganze Jahr 2012 ihre Gültigkeit und dürfen keinesfalls vernichtet werden.
Steuerfalle für säumige Rentner
Rentner sollten prüfen, ob sie steuerpflichtig sind, bevor das Finanzamt sie ermahnt. Ansonsten drohen Nachzahlungen und Strafen. Wer weniger als 1350€ im Monat erhält, muss sich keine Sorgen machen.
Mit Wirkung ab 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt und ein schrittweiser Abbau der unterschiedlichen Steuervergünstigungen für Renten und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2040 eingeleitet.
Sie können Ihre Steuerpflicht jetzt selbst abschätzen. Das Bayrische Landesamt für Steuern stellt dafür Rechenprogramme zur Verfügung.
Gesetzgebung: Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen (Bundesregierung)
Bundestag und Bundesrat haben am 23.9.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt.
Sonderbeilage zu alltax-Steuernews Oktober 2011
Steuerfreier Sachbezug
Tankgutscheine: Die Antworten auf die häufigsten Praxisfragen im Überblick
Sonderbeilage zu Tankgutscheinen (38KiB)
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