aktuelle Beiträge
Einkommensteuer | Broschüre "Steuertipps für ehrenamtlich Tätige" (FinMin)
Das Brandenburgische Finanzministerium hat eine kostenlose Neuauflage der stark nachgefragten Broschüre "Steuertipps für ehrenamtlich Tätige" veröffentlicht.
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten drei wichtige Steuerbefreiungen geschaffen:
- die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (sogenannte Übungsleiterpauschale) bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Jahr,
- ab 2007 die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG (sogenannte Ehrenamtspauschale) bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro im Jahr und
- ab 2011 die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26b EStG für ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Jahr.
Darüber hinaus ist für viele ehrenamtliche Tätigkeiten besonders im kommunalen Bereich (kommunale Mandatsträger, Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren usw.) die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG (betreffend Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen) von erheblicher Bedeutung.
Hierzu führt das Ministerium weiter aus: In acht Kapiteln werden die wichtigsten steuerrelevanten Fragen rund ums Ehrenamt beantwortet. Von „Wer erhält die Ehrenamtspauschale?“ bis „Können die Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale zusammen in Anspruch genommen werden?“. Die Broschüre enthält auch Anwendungs- und Rechenbeispiele.
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg
Broschüre "Ehrenamt und Steuern" (832KiB)
Übergangsregelung Gelangensbestätigung verlängert
Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über das BMF-Schreiben vom 01.06.2012 zur Beleg- und Buchungsnachweispflicht bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen:
Für bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV (vorraussichtlich zum 31.12.2012) ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird.
Sobald eine klare Rechtslage absehbar ist, informieren wir Sie in einem Umsatzsteuer-Inhouse-Seminar.
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro auf 450 Euro
Die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP sieht eine Erhühung derGeringfügigkeitsgrenze vor. Nun soll dies auch Wirklichkeit werden. Die Koalitionäre haben am 25.11.2011 beschlossen, die Geringfügigkeitsgrenze zu erhühen. Sie steigt von 400 € auf 450 € an. Das bedeutet, dass Sie künftig Ihre Minijobber mehr beschäftigen können als bisher. Es bedeutet auch, dass auch Gehaltserhühungen möglich sind, ohne die Sozialversicherungsfreiheit zu gefährden. Es bedeutet aber auch, dass Sie die Pauschalbeiträge von 13 % zur Krankenversicherung und 15 % zur Rentenversicherung bis zu einem Entgeld von 450 € bezahlen müssen. Die Gleitzone wird ebenfalls angehoben. Ihre Mitarbeiter befinden sich künftig in der Gletzone, wenn sie ein Entgeld zwischen 450,01 € und 850 € haben.
Wann die Neuregelungen in Kraft treten werden, ist aber noch unklar. Diskutiert werden die Termine 1. April 2012 oder 1. Juli 2012. Wir werden Sie informieren, sobald es etwas Neues gibt.
ELStAM-Verfahren auf 2013 verschoben
Wie die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder am 29. November 2011 entschieden haben, verschiebt sich der Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgrund unerwarteter technischer Schwierigkeiten auf den 01. Januar 2013.
Dies bedeutet unter anderem, dass die Lohnsteuerabzugsmerkmale inkl. der Frei- und Hinzurechnungsbeträge 2011 ins Folgejahr übernommen werden, sofern der Arbeitnehmer keine Änderung veranlasst. Die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 behalten außerdem noch das ganze Jahr 2012 ihre Gültigkeit und dürfen keinesfalls vernichtet werden.
Steuerfalle für säumige Rentner
Rentner sollten prüfen, ob sie steuerpflichtig sind, bevor das Finanzamt sie ermahnt. Ansonsten drohen Nachzahlungen und Strafen. Wer weniger als 1350€ im Monat erhält, muss sich keine Sorgen machen.
Mit Wirkung ab 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt und ein schrittweiser Abbau der unterschiedlichen Steuervergünstigungen für Renten und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2040 eingeleitet.
Sie können Ihre Steuerpflicht jetzt selbst abschätzen. Das Bayrische Landesamt für Steuern stellt dafür Rechenprogramme zur Verfügung.
Gesetzgebung: Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen (Bundesregierung)
Bundestag und Bundesrat haben am 23.9.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt.
Sonderbeilage zu alltax-Steuernews Oktober 2011
Steuerfreier Sachbezug
Tankgutscheine: Die Antworten auf die häufigsten Praxisfragen im Überblick
Sonderbeilage zu Tankgutscheinen (38KiB)

